Themenwelt Versicherungen
Mehr rund um Versicherungen
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Mit der Forderungsausfalldeckung sichern Sie sich gegen Schäden ab, die andere Ihnen zufügen.
Eigentlich müsste hier die Privathaftpflicht des Verursachers zahlen. Hat dieser aber selbst keine Privathaftpflicht und auch keine ausreichenden finanziellen Mittel, um den entstandenen Schaden zu begleichen, dann springt Ihre eigene Privathaftpflichtversicherung für Sie ein und übernimmt die Kosten. Voraussetzung hierfür ist üblicherweise, dass ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil gegen den Schadenverursacher vorliegt.
Die Ausfalldeckung ist in vielen Tarifen der Privathaftpflicht enthalten. Für die Erstattung gilt oft eine Mindestschadenhöhe, zum Beispiel 2.500 Euro. Besonders empfehlenswert sind Tarife, die gänzlich auf eine Mindestschadenhöhe verzichten.
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Sie brauchen keine zusätzliche Reisehaftpflichtversicherung, wenn Ihre Privathaftpflicht auch für vorübergehende Auslandsaufenthalte gilt und Mietsachschäden in Hotels oder gemieteten Ferienunterkünften mit absichert. Ein Blick in Ihre Vertragsunterlagen gibt Ihnen darüber Auskunft. In aller Regel sollten Sie mit einem aktuellen Privathaftpflichttarif ausreichend versichert sein. Selbst günstige Basistarife versichern heute weltweite Auslandsaufenthalte für mindestens ein Jahr.
Sollten Sie noch keine Privathaftpflicht haben, empfehlen wir Ihnen, vor einer Reise eine Reisehaftpflicht abzuschließen – oder besser gleich eine Privathaftpflicht, denn damit sind Sie im Haftungsfall rund um die Uhr weltweit geschützt.
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Solange sich Ihr Fahrrad in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus befindet, ist es bei Diebstahl immer über die Hausratversicherung mitversichert. Das gilt auch, wenn Sie das Fahrrad in Ihrer zum Haus gehörigen Garage oder dem abgeschlossenen Keller unterbringen.
Zahlt die Hausratversicherung, falls das Fahrrad außerhalb Ihres Zuhauses und/oder in der Nacht gestohlen wird – zum Beispiel, wenn Sie es auf der Straße anschließen? Ja, allerdings müssen Sie hierfür in Ihrer Hausrat-Police Fahrraddiebstahl mitversichert haben und der Vertrag darf keine Nachtzeitklausel enthalten. Bei Letzterer wäre der Diebstahl Ihres Fahrrads nachts (22 bis 6 Uhr) draußen nur versichert, wenn Sie noch unterwegs sind und wieder heimfahren – also nicht versichert, wenn Sie es bei Freunden die Nacht über draußen stehen lassen.
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Bildlich gesprochen könnte man von Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus einfach die Decke oder das Dach abnehmen und alles, was beim Herumdrehen herausfällt, ist Ihr Hausrat. Das heißt, Hausrat sind nicht nur Ihre Möbel, sondern auch alles, was sich in den Schänken befindet, wie zum Beispiel Kleidungsstücke oder Geschirr.